AGB

AGB

 

1.  Allgemeines

1.1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2 Ausschließliche Geltung
Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

1.3. Individualabreden
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB, sofern diese schriftlich vereinbart sind.

1.4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärungen von Rück- tritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften
Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Vertragsschluss und Preise

Wir unterbreiten dem Kunden schriftliche Angebote über die zu erbringenden Leistungen in Textform. An die Angebote sind wir vier Wochen nach Zugang beim Kunden gebunden, es sei denn in den Angeboten ist ausdrücklich ein anderer Zeitraum genannt. Telefonische Auskünfte und Beratung erfolgen nach bestem Wissen, sind jedoch stets unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
Sämtliche Leistungen, die wir oder von uns beauftragte Dritte erbringen, werden auf der Basis der im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise und im Übrigen gemäß der jeweils im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise abgerechnet. Die Preise sind Nettopreise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer. Für Abfälle, die nach Volumen abgerechnet werden, gilt das durch uns, bei der Übernahme ermittelte Volumen. Für die Berechnung mengenabhängiger Leistungen ist die bei der Annahme in der jeweiligen Entsorgungsanlage vorzunehmende Wägung maßgebend. Bei Abweichungen zwi- schen der im Begleitschein und der im Wiegeschein dokumentierten Abfallmenge, gelten die Mengenangaben im Wiegeschein als für die Abrechnung verbindlich.
Sonstige Leistungen berechnen wir entsprechend den in den Angeboten angegebenen Berechnungseinheiten bzw. den sonst bei uns jeweils gültigen Preisen. 
Zusätzlich zu den von uns angebotenen Leistungen anfallende öffentlich-rechtliche Entgelte der Behörden bestimmen sich nach den jeweils einschlägigen Gebührenordnungen und sonstigen öffentlich-rechtlichen kostenrechtlichen Vorschriften. Diese sind, wenn sie nicht gesondert in dem Angebot aufgeführt sind, nicht Bestandteil unserer Angebote und werden gesondert mit einem Verwaltungskostenzuschlag berechnet.

3. Einschaltung von ErfÜllungsgehilfen

Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen Dritte, die die notwendigen Erlaubnisse und Qualifikationen besitzen, einzuschalten.

4. Voraussetzung für die Anlieferung/Transport; Gewährleistungen des Kunden

Voraussetzung für
(1) die Anlieferung von Abfällen an einer von uns betriebenen oder einer von uns beauftragten Dritten, betriebenen Entsorgungsanlage und

(2) den Transport
ist die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und eine Terminabsprache mit uns oder dem von uns beauftragten Dritten zu gewährleisten.
Der Kunde / Erzeuger gewährleistet, dass die angelieferten und/oder zum Transport bereitgestellten Abfälle nach Art, Zusammensetzung und Gefährlichkeit den Angaben in den, gemäß der Nachweisverordnung von ihm abzugebenden Nachweiserklärungen, entsprechen.
Werden Abfälle angeliefert und/oder zum Transport bereitgestellt, für die die erforderlichen Nachweisdokumente nicht, nicht in der vorgeschriebenen Form oder nicht vollständig vorliegen, sind wir oder der von uns beauftragte Dritte berechtigt, die Annahme und/oder den Transport zu verweigern, die Abfälle zurückzuweisen oder gegen Berechnung etwaiger Mehrkosten ordnungsgemäß zu entsorgen. Für die weitere Vorgehensweise gelten die behördlichen Auflagen. Dies gilt auch, wenn die Beschaffenheit der Abfälle vom Inhalt der Verantwortlichen Erklärung oder der vom Kunden abgegebenen Beschreibung abweicht. Wir haften nicht für die dadurch entstehenden Kosten.

5. Ausgeschlossene Stoffe

Grundsätzlich sind folgende Stoffe von der Annahme ausgeschlossen:
Explosivstoffe
radioaktive Stoffe
biologische und chemische Kampfstoffe
unbekannte oder PCB-haltige Materialien
und Stoffe, die unter anlagenspezifische Ausschlusskriterien fallen.
Der Kunde haftet für alle Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Ausschlussregelung entstehen. Darüber hinaus hat der KUNDE uns unaufgefordert auf alle möglichen ihm be- kannten Gefahren, die von Abfällen ausgehen können
insbesondere bei unsachgemäßer Handhabung hinzuweisen.

6. Besondere Regelungen für Entsorgungsleistungen

6.1 Übernahme
Die Übernahme von Abfällen erfolgt nur im Rahmen freier Transport- und Anlagenkapazitäten. Es werden nur, durch unsere Fahrzeuge, aufnahmefähige Abfälle unter Vorlage der notwendigen Transportpapiere nach dem KrWG, dessen mitgeltender Verordnungen und der ADR übernommen.

6.2. Annahmekontrolle
Angelieferte Abfälle werden einer Annahmekontrolle unterzogen. Nach durchgeführter Annahmekontrolle und nach der Durchführung des nach der Nachweisverordnung vor gesehenen Verfahrens geht der Besitz an den tatsächlich angelieferten Abfällen auf uns über. Stellt sich bei der Annahmekontrolle oder auch später heraus, dass die angelieferten Abfälle nach Art, Zusammensetzung oder Gefährlichkeit nicht mit den Angaben in den Nachweiserklärungen oder Annahmebedingungen übereinstimmen, so stehen uns die Rechte gemäß Ziff. 4 zu.

6.3. Form der Anlieferung durch den Kunden / Sicherheitsregeln / Abtransport
Für die Entsorgung legen wir oder der von uns beauftragte Dritte eine bestimmte Form der Anlieferung verbindlich fest. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben kann die Annahme verweigert werden. Wir haften nicht für die dadurch entstehenden Kosten. Wir übernehmen keine Haftung, wenn Behältnisse nicht vollständig entleert werden können. Bei der Anlieferung sind die Sicherheitsregeln der jeweiligen Entsorgungsanlage und die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften unbedingt zu beachten.
Der Abtransport erfolgt allein in Verantwortung des Kunden. Entsprechen die angelieferten Abfälle nicht den geltenden Anlieferungsbedingungen oder stellt sich anhand der Annahmekontrolle heraus, dass die Abfälle den Angaben des KUNDEN nicht entsprechen und müssen die Abfallstoffe deshalb eingehender untersucht, umgepackt oder einer besonderen Behandlung unterworfen werden, so sind
die damit verbundenen Mehrkosten vom Kunden zu tragen. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der jeweils bei uns oder von uns beauftragten Dritten zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise. Für Schäden und Aufwendungen, die infolge der Verwendung ungeeigneter oder mangelhafter Behältnisse oder ungenügender oder falscher Kennzeichnung entstehen, haftet der Kunde.

6.4. Anweisungen
Der Kunde und von ihm Beauftragte sind verpflichtet, auf dem Betriebsgelände der Entsorgungsanlage, zu der die Abfallanlieferung erfolgt, den Anweisungen des Personals der Entsorgungsanlage Folge zu leisten. Für den Fall der Nichtbeachtung können Hausverbote ausgesprochen werden.

7. Besondere Regelungen für Transportleistungen

7.1. Informationspflichten und Vorbereitungshandlungen des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, vor dem Betreten seines Betriebsgeländes durch uns oder durch einen von uns beauftragten Dritten, zur exakten Information über örtliche, sachliche und sicherheitstechnische Gegebenheiten.
Für unsere Dienstleistungen sind verkehrssicher befahrbare Straßen und einwandfreie Abstellmöglichkeiten Voraussetzung. Die Überprüfung und Sicherstellung der Anfahrt- und Abstellmöglichkeiten obliegen dem Kunden. Weiterhin hat der Kunde für freien Zugang zu sorgen und falls erforderlich einen, den einschlägigen Vorschriften entsprechenden,
Arbeitsplatz bereitzuhalten. Der Kunde verpflichtet sich, notwendige behördliche Genehmigungen einzuholen.
Von Seiten des Kunden sind die Voraussetzungen zu schaffen, dass alle notwendigen Anschlüsse, Leitungen, Behälter und Schächte frei zugänglich sind.
Für eventuelle Unausführbarkeit oder Verzögerung der Arbeit aufgrund mangelhafter Vorbereitung oder Kooperation des Kunden haftet dieser selbst. Wir sind in diesem Fall berechtigt, die uns dadurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für vom Kunden verursachte Leerfahrten.

7.2. Beladung
Der Kunde hat uns vollständige Angaben über die Art des Abfalls und dessen Bestandteile spätestens bei Abschluss des Vertrages mitzuteilen, insbesondere sind Abfälle, die der GGVSEB/ADR unterliegen, besonders zu deklarieren.
Der Kunde darf die zulässige Nutzlast der Fahrzeuge und Behälter nicht überschreiten und muss die Beladung so vornehmen, dass ein sicherer Transport gewährleistet ist.
Der Kunde haftet für alle Schäden und Kosten, die durch Überladung bzw. falsche Beladung und/oder falsche Deklaration entstehen.

7.3. Lade-/ Wartezeiten
Entstehen in Fällen reiner Frachtaufträge zusätzliche Kosten für den Transport durch Lade-/ Wartezeiten bei dem Kunden oder an den Anlagen, sind diese vom Kunden zu tragen.

8. Zahlungsbedingungen

8.1. Zahlungsfrist
Zahlungen sind sofort ohne jeden Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer zu leisten. Im Falle der vertraglichen Verpflichtung zur Entsorgung der Abfälle ist für die Entstehung der Zahlungsverpflichtung die Annahme der Abfälle in der Entsorgungsanlage maßgebend. Die Zahlungsverpflichtung ist unabhängig von dem Zeitpunkt der tatsächlichen Entsorgung der Abfälle. Zahlungen sind bargeldlos in EURO zu leisten. Wir sind berechtigt die Rechnungen, unter Wirksamkeit und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, elektronisch zu versenden. Sofern der Kunde bei Vertragsschluss der elektronischen Rechnungsstellung jedoch ausdrücklich schriftlich widerspricht, berechnet FTG dem Kunden eine zusätzliche Gebühr in Höhe von EUR 1,50 pro erstellter Rechnung.

8.2. Zahlungsverzug
Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde, ohne dass es einer Mahnung bedarf, in Verzug. Bei Zahlungsverzug können wir Verzugszinsen nach § 288 BGB in Höhe von zurzeit 9 % über dem Basiszins zuzüglich einer Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB (zurzeit 40 EUR) berechnen.

8.3. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Gegenüber unseren Forderungen kann der Kunde nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

8.4. Barzahlung, Vorauszahlung und Sicherheitsleistungen
Wir sind berechtigt, in begründeten Fällen, insbesondere bei wiederholtem Zahlungsverzug, oder bei schlechter bzw. unklarer Bonität des Kunden, Barzahlung, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen bei oder vor der Auftragsdurchführung zu verlangen.

8.5. Beanstandung von Rechnungen
Beanstandungen von unseren Rechnungen durch den Kunden sind innerhalb einer Frist von 14 Werktagen nach Rechnungseingang in schriftlicher Form zu erklären. Wird diese Frist nicht eingehalten, so gelten die jeweiligen Rechnungen als anerkannt.

9. Datenschutz

Wir sind berechtigt, die zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Daten der Kunden zu erheben, zu speichern, zu verändern und zu nutzen. Diese Daten werden ausschließlich für diese Zwecke verarbeitet. Ergänzend wird auf unsere Datenschutzerklärung auf unserer Website verwiesen.

10. Höhere Gewalt

Unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt, wie z.B. Frost, Glatteis, Streik oder Aussperrung, Transportschwierigkeiten sowie behördliche Anordnungen oder die Wahrung des Wohls der Allgemeinheit berechtigen uns jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Verpflichtung zum Schadensersatz, die Erbringung der Leistung zu unterbrechen, aufzuschieben oder die getroffenen Vereinbarungen durch Kündigung oder Teilkündigung ganz oder teilweise aufzuheben. In diesem Fall hat der Kunde bereits angenommene Abfallstoffe auf seine Kosten wieder zurückzunehmen.

11. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart ist. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Hamburg. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. In einem solchen Fall gelten statt der unwirksamen Bedingungen die gesetzlichen Bestimmungen.

FUHSE TRANSPORT-GmbH
Bredowstraße 20, Haus C
22113 Hamburg

TELEFON: +49 (0)40 78 91 96 0
FAX: +49 (0)40 78 91 96 30
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INTERNET: www.fuhse-altoel.de

Handelsregister Hamburg HRB 87641
Geschäftsführer: Wolfgang Balfanz

Stand April 2020